Seminarregeln und AGB

Buchungen

Nach Buchungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Anmeldungen werden bei limitierter Teilnehmerzahl in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollte eine offene Veranstaltung ausgebucht sein, bemühen wir uns, Ihnen einen alternativen Termin anzubieten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Veranstaltungen eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraussetzen. Sie sind keine Therapie und können eine solche auch nicht ersetzen.

Investition

Rechnungen sind erst nach Eingang zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart, sind sie binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Spätestens jedoch bis zum Seminarbeginn. Verpflegungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.

Leistungssicherung

Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch Alexander-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Alexander-Training  nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden (z.B. zu niedrige Teilnehmerzahl), ist der Seminarveranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neuen Termin nachzuholen oder abzusagen.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen sind auf der Website von Alexander-Training oder im Prospekt/Vertrag ersichtlich und dem Teilnehmer bekannt. Dem Trainer steht es dabei frei, im Bedarfsfall hiervon abzuweichen, sofern dies nicht zu weit von den Kernzielen abweicht.

Mitwirkungspflicht

Wir weisen darauf hin, dass der Erfolg unserer Dienstleistungen von einer kooperativen Zusammenarbeit und zielorientierten Mitwirkung unserer Kunden abhängig ist. Daher verpflichten Sie sich mit Ihrer Bestellung zur effektiven Mitwirkung im Seminar, beim Coaching oder Consulting. Die Trainer von Alexander-Training sind berechtigt, Teilnehmer einer Veranstaltung zu verweisen, wenn diese nachhaltig den Ablauf stören und damit den Erfolg von anderen Teilnehmern gefährden. Ein Erstattungsanspruch besteht dann nicht.

Die Seminarräume und das Inventar sind sorgsam zu behandeln.

Haftung

Für Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände (z.B. Garderobe, Taschen, Arbeitsmaterialien, sonstige Gegenstände) wird unabhängig vom Veranstaltungsort keine Haftung übernommen.

Schutz geistigen Eigentums

Die Trainingsunterlagen sind in allen Seminaren in der Seminarinvestition enthalten. Der Seminarteilnehmer/Auftraggeber erkennt an, dass Alexander-Training das Urheberrecht an sämtlichen Trainingsunterlagen hat. Das gilt genauso für digitale Unterlagen. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Unterlagen durch den Teilnehmer/Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Alexander-Training.

Bild- und Tonaufzeichnungen sowie deren Vervielfältigung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Alexander-Training nicht gestattet.

Audiovisuelle Regulierungen und deren Freigabe

Durch die Teilnahme am Seminar akzeptiert der Teilnehmer, dass Teile des Seminars als Video und/oder Audiobeitrag oder als Fotoreihe durch den Veranstalter aufgezeichnet werden können. Der Seminarteilnehmer/Auftraggeber ist einverstanden, dass Alexander-Training alle Rechte an Ton- und Videoaufnahmen sowie Fotos, auch wenn diese Aufnahmen Stimmen, biographische Angaben oder Referenzen der Teilnehmer umfassen, uneingeschränkt besitzt.

Auch kann Alexander-Training diese Videos und Fotos für Marketing, Werbung oder andere Zwecke in allen Medien oder Formaten, online und/oder offline, jetzt oder später ohne weitere Entschädigung, Genehmigungen oder Informationen an die Teilnehmer verwenden.

Der Teilnehmer ist sich bewusst darüber und akzeptiert, dass alle Aufnahmen Eigentum des Veranstalters sind und dieser alle exklusiven Rechte besitzt und der Teilnehmer keine Entschädigung für die Nutzung der Aufnahmen oder Fotografien, in denen der Teilnehmer erscheint oder spricht, verlangt oder erwartet. Der Veranstalter besitzt alle Rechte an Fotografien, Audio- und Videoaufnahmen, die während des Seminars oder jeder anderen Veranstaltung des Veranstalters gemacht werden.

Datenschutz

Ihre Daten müssen für administrative Zwecke gespeichert werden. Zur Zusendung von digitalen oder postalischen Informationen zu Produkten oder Dienstleistungen von Alexander-Training können diese genutzt werden. Dem können Sie durch formlose Mitteilung jederzeit wiedersprechen. Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist generell ausgeschlossen.

Alexander-Training und seine Trainer und Coaches verpflichten sich, sämtliche relevanten Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Seminarteilnehmer/Auftraggeber bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch über das Ende der Leistungserbringung hinaus.

Stornierung und Umbuchungen

Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen. Bei Storno bis 4 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung (Beginn des Seminars / der Ausbildung) wird eine Stornogebühr in Höhe von  € 100,– in Rechnung gestellt. Bis 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung werden 50 % und danach 100 % des Rechnungsbetrages sofort zur Zahlung fällig. Für offene Seminare und Ausbildungen kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilneh­mer benannt werden. Packagebuchungen gelten als Buchung aller im Paket enthaltenen Buchungen zum Vorzugspreis. Bei Stornierung werden die Ursprungspreise je Ausbildungsabschnitt zum Zeitpunkt der Buchung angesetzt. Die Stornierungsbedinungen treffen dann entsprechend auf jede einzelne enthaltene Ausbildung zu.

Bei geschlossenen Maßnahmen, i.d.R. firmeninterne Maßnahmen und Einzelcoachings, werden Umbuchungen wie Stornierungen mit Neuabschluss behandelt.

Fehltage und Umbuchungen

Unsere Ausbildungsteilnehmer haben das Recht, bis zu 3 nicht besuchte Ausbildungstermine innerhalb eines Jahres in einem anderen Kurs nachzuholen, sofern in diesem Kurs noch Restplätze frei sind. Der Anspruch besteht nicht, wenn der Teilnehmer dem Ausbildungsbaustein unentschuldigt fern geblieben ist. Individuell kann anderes vereinbart werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam­keit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist München.

Ausschließlich aus  Gründen der angenehmeren Lesbarkeit wurde überwiegend die grammatisch männliche Form gewählt. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.